Sicherheitsvorschriften für Treppen und Geländer
Die Bestimmungen bzgl. der Beschaffenheit und der Maße von Treppen, Trittleitern und Geländern sind in der Norm NF E85-015 festgehalten;
Treppen sind Vorrichtungen, die die Vorschriften für einen gesicherten Zugang erfüllen. Die bei der Konstruktion und beim Einbau einzuhaltenden Mindestanforderungen sind im Arbeitsgesetz festgehalten. Im Folgenden der Inhalt dieser Norm:
Treppen betreffend:
Die Stufen müssen die folgenden Eigenschaften haben:
- Sie müssen rutschfest sein
- Wenn es keine Setzstufe gibt, muss jede Stufe die nächstniedrigere um 5 Zentimeter überragen
- Es ist verboten, auf den Hauptwegen eine oder zwei einzelne Stufen zu platzieren
- Die Maße der Treppenstufen müssen fachgemäß sein
- Läufe dürfen nicht mehr als 25 Stufen haben
- Podeste müssen ebenso breit wie die Treppen und bei gleichläufigen Treppen länger als 1 Meter sein
- gewendelte Treppen müssen kontinuierlich verzogen werden; außer an den Ausgängen darf es keine Podeste geben
- Die Maße der Treppenstufen auf der Treppenlauflinie in 0,60 Metern Entfernung von der Spindel oder dem Leerraum in der Mitte müssen fachgemäß sein
- Die äußere Trittbreite der Stufen muss unter 0,42 Metern liegen
Geländer betreffend:
Geländer sind die am weitesten verbreitete Vorrichtung zum Kollektivschutz. Sie dienen dazu, Stürze aus der Höhe zu verhindern und Gefahrenbereiche abzugrenzen. Geländer müssen sicher befestigt werden.
Sie sind so konstruiert, dass sie Belastungen statischer oder sonstiger Natur durch die Arbeit standhalten können und an die Bewegungen des Arbeiters angepasst. Ihre Höhe ist normiert: Sie liegt zwischen 1 und 1,10 Metern über dem Boden. Manche Geländer lassen sich nur einmal befestigen, andere sind provisorisch und können wieder entfernt werden.
In Unternehmen verpflichtet das Arbeitsgesetz dazu, Treppen mit Geländern zu versehen. Die Einhaltung der Norm NF E85-015 des Arbeitsgesetzes garantiert größtmögliche Sicherheit. Im Folgenden die für Treppengeländer hauptsächlich zu beachtenden Vorschriften:
- Eine Treppe muss mindestens einen Handlauf aufweisen. Bei einer Treppenbreite ab 1,20 Metern müssen zwei Handläufe vorhanden sein.
- Ein Treppengeländer muss aus einem Handlauf, einem Zwischenholm und einer Fußleiste bestehen, wenn die zu überwindende Höhe 50 Zentimeter überschreitet.
- Der Handlauf muss einen Durchmesser zwischen 2,5 und 5 Zentimetern oder einen vergleichbaren Querschnitt haben, damit er sicher in der Hand liegt.
- Das Geländer muss mindestens einen Zwischenholm oder eine vergleichbare Vorrichtung aufweisen. Der Abstand zwischen Handlauf und Zwischenholm sowie zwischen Zwischenholm und Fußleiste darf höchstens 50 Zentimeter betragen.
Die beliebtesten Arten von Industrietreppen
Auf dem Markt finden sich zahlreiche Modelle von Industrietreppen. Bei so vielen Formen, Größen, Materialien und Stufenarten haben Sie durchaus die Qual der Wahl. Doch trotz der Vielzahl an Möglichkeiten entscheiden sich Unternehmer meistens nach wie vor für die belastbaren Klassiker: Steigleitern, gerade Treppen, Treppentürme ... Diese Standardvarianten behaupten auf einem anspruchsvollen Markt ihren Platz:
Gerade Treppen mit verstellbarem Winkel werden von Unternehmern besonders geschätzt, da sie sich durch die vorhandenen Zapfen bequem an jeden Standort anpassen. Höhe und Neigung lassen sich beliebig verändern. Das Anbringen erfordert wenig Zeit. Die Flexibilität und Anpassungsfähigkeit dieser Vorrichtung machen sie gemeinsam mit der Einfachheit des Einbaus zu einem der klaren Favoriten.
Treppentürme: Man spricht in diesem Zusammenhang auch von Treppen mit Käfigen oder aus einem Stück. Diese Art von Treppe wird für den Außengebrauch empfohlen. Der Aufbau vor Ort ist schnell und einfach, da die Treppe meistens bereits zusammengebaut geliefert wird.
Spindeltreppen sind auch unter dem Namen Wendeltreppen bekannt. Dieses Modell eignet sich für Fälle, in denen nur wenig Platz für den Einbau einer Industrietreppe vorhanden ist. Die Platzersparnis ist hier bedeutend. Diese Art von Treppe wird vor allem für Notausgänge empfohlen, aber nicht nur. Sie kann auch im Inneren verwendet werden.
Treppen in öffentlichen Gebäuden
Treppen für die Verwendung in öffentlichen Gebäuden unterliegen strengen Vorgaben. Die Besonderheit besteht darin, dass Treppen hier als öffentlicher Weg gelten. Es ist also möglich, dass auch körperlich beeinträchtigte Personen sie nutzen möchten. Das Gleiche gilt für Menschen mit Sehbehinderungen. Aus diesem Grund müssen die Treppen Normen mit dem folgenden Inhalt entsprechen:
- Sobald eine Fallhöhe von mindestens 1 Meter existiert, empfiehlt die Norm NFP 01.012 den Einbau eines Geländers, dessen Maße sie festlegt
- Alle Stufen der Treppe müssen die gleiche Höhe haben (maximal 16 Zentimeter)
- Die erste und die letzte Stufe müssen über eine Setzstufe mit einer Höhe von mindestens 10 Zentimetern verfügen, die sich optisch von der Stufe abhebt
- Verläuft die Treppe zwischen zwei Wänden, ist eine Breite von mindestens 1,20 Metern vorgeschrieben
- Die Treppe muss unabhängig von ihrer Beschaffenheit auf jeder Seite einen Handlauf aufweisen
- Blinde und sehbehinderte Menschen können durch verschiedene Mittel oder Vorrichtungen auf die Treppe aufmerksam gemacht werden, vor allem durch eine andere Textur des Fußbodenbelags. Die Afnor-Norm NFP 98-351 schreibt einen Leitstreifen vor
- Wenn ein Bauherr die Entscheidung trifft, das obere Ende einer Treppe mit einem solchen Leitstreifen auszustatten, muss seine Projektierung der Norm entsprechen
Bestimmungen für Fluchttreppen
Ihre Fluchttreppe aus Metall muss entsprechend der geltenden Sicherheitsvorschriften konstruiert werden. Diese hängen von der geplanten Nutzung der Treppe und des Gebäudes ab. Für öffentliche Gebäude gelten bei einer Fluchttreppe aus Metall die folgenden technischen Vorschriften:
- Die Treppe muss mindestens 0,80 Meter breit sein
- Die Stufen müssen zwischen 16 und 17 Zentimeter hoch sein
- die Breite/äußere Trittbreite der Stufen muss 28 Zentimeter betragen
- Es darf keine Setzstufen geben
Daneben existieren weitere häufig mit verbaute Sicherheitsvorrichtungen wie deutlich sichtbare Streifen an der Stufenkante oder ein durchgehender Handlauf.
Angesichts der gleichzeitig strengen und komplexen Vorschriften und der Vielzahl an Angeboten für Treppen wird eine Kontaktaufnahme mit professionellen Herstellern von Industrietreppen dringend empfohlen. Achten Sie auf den Ruf der Hersteller. Bevorzugen Sie diejenigen, die Sie kompetent beraten können und die geltenden Vorschriften genau kennen.